Webkatalog Eintrag

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Die Backlinkpflicht


Was bedeutet Backlinkpflicht ?

Häufig wird für einen Webkatalog Eintrag ein Backlink gefordert. Darunter versteht man, dass der Webkatalog einen Link auf die Seite von A setzt, und die Seite A muss ihrerseits einen Link auf den Webkatalog setzen, damit sind die Seiten gegenseitig verlinkt. Unglücklicherweise liebt Google diese Linkstruktur nicht und rät selbst davon ab. Man muss davon ausgehen, dass derartige Verlinkungen bei Google eher abwertend betrachtet werden. Suchen Sie daher nach Webkatalogen ohne Backlinkpflicht.

Falls Sie Ihre Seite dennoch in einem Webkatalog mit Backlinkpflicht eintragen möchten, so prüfen Sie zunächst, ob die Seite(n) von denen Sie (voraussichtlich) verlinkt werden, selbst einen Pagerank aufweisen (-> Googletoolbar) und ob der Pagerank der Linkeinträge vererbt wird. Falls dies nicht der Fall ist, wäre ein Backlink reine Vergeudung.

Bei einem qualitativ guten Webkatalog kann ein Backlink durchaus in Betracht gezogen werden, denn auch der Webkatalog ist auf eingehende Links angewiesen, um seinen eigenen Pagerank zu verbessern, der letzen Endes dann auch Ihnen selbst wieder zu Gute kommt. Falls Sie mehrere Webseiten haben, setzen Sie den Backlink auf einer anderen Webseite, um den Backlink für die Suchmaschinen zu verschleiern.





  • Backlink Checker
    Wer viel Zeit, Mühe und möglicherweise auch Geld in die Verlinkung seiner Webpräsens investiert hat, sollte regelmäßig mit einen Backlink Checker prüfen, ob die vereinbarten Links auch tatsächlich existieren.